Siemens CXT65 User Manual Page 127

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Siemens AG 2003, I:\Mobil\R65\CX65_Ulysses\de\lang\_von_itl\Guarantee_au .fm
Garantieurkunde (Österreich)126
VAR Language: German; VAR issue date: 18-Februar-2004
left page (126) of CX 65 Ulysses de, A31008-H7100-A2-1-19 (06.04.2004, 12:12)
Garantieurkunde (Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen einge-
räumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden
von Siemens nach eigener Wahl gegen
ein dem Stand der Technik entsprechen-
des Gerät kostenlos ausgetauscht oder
repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang
enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlos-
sen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
Weiter gehende oder andere Ansprüche
als die in dieser Herstellergarantie
genannten sind ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informati-
onen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
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